Fallbericht
Fünf Hunde im Auto – gesichert war keiner richtig
Ein Unfall auf der A7 zeigt, was viele Halter unterschätzen: Es reicht nicht, dass eine Sicherung da ist. Sie muss halten.
Ein Montagmorgen, die A7 bei Neu-Ulm. Ein Fahrer, fünf Hunde im Wagen – dann kommt das Fahrzeug ohne Fremdverschulden von der Fahrbahn ab.
„Ein Hund starb noch an der Unfallstelle, zwei weitere rannten zunächst weg.“
„Der Fahrer soll zu wenig Transportboxen dabei gehabt haben. Die vorhandenen waren nicht ordnungsgemäß gesichert – sie lagen teils zertrümmert im Laderaum.“
Einer der entlaufenen Hunde wurde erst am Folgetag gefunden. Zwanzig Kilometer entfernt, tot an der Mittelleitplanke – der Halter hatte selbst weitergesucht.
Crashtests zeigen dasselbe Bild
Allianz-Crashtests belegen: Selbst kleine, ungesicherte Hunde fliegen beim Aufprall ungebremst durchs Auto – und gefährden auch die Menschen darin.
Auch Behelfslösungen fielen durch: Bei einem Netz-Modell gaben die Bänder schon bei geringer Belastung nach. Und die Vollkasko? Zahlt bei grober Fahrlässigkeit meist nur einen Teil.
Ungesichert: 35 Euro. Mit Gefährdung: 60 Euro + 1 Punkt. Eine Box ist nicht vorgeschrieben – gesichert sein muss er trotzdem. (Stand Juli 2026)
Die unbequeme Erkenntnis
Eine Sicherung haben ist nicht dasselbe wie gesichert sein. Die Boxen waren da – nur weder ausreichend noch befestigt. Dasselbe gilt für die lose Decke und den Hund im Fußraum.
So wird ein kleiner Hund richtig gesichert
Sicherheit nach außen, Ruhe nach innen – erst wenn beides zusammenkommt, bleibt ein Hund freiwillig an seinem Platz.
Warum es den Nestsitz gibt
Genau nach diesen drei Punkten ist der Nestsitz von Sommerpfote gebaut: erhöhter Sitzplatz für Hunde bis 10 kg, befestigt am Fahrzeuggurt und an der Kopfstütze. Der Sicherungsgurt fürs Brustgeschirr liegt bei.
„Seitdem liegt sie einfach ruhig im Sitz und schaut raus. Ich fahre anders, seit ich weiß, dass hinten nichts mehr durchs Auto rutscht.“
So fährt dein Hund gesichert mitSchritt für Schritt erklärt · Gurt liegt bei
Quellen: SWR Aktuell (Februar 2026), dpa/Allianz-Crashtests, GDV. Rechtsstand Juli 2026 (§ 22/23 StVO bzw. § 101/102 KFG). Fallschilderung anonymisiert.